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Keine Verfassungswidrigkeit von § 177 Abs 4 S 1, § 179 Abs 2 und § 180 Abs 2 letzter Satz ABGB

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 2015, 768 Heft 12 v. 1.12.2015

B-VG Art 7 Abs 1, ABGB § 177 Abs 4, ABGB § 179 Abs 2, ABGB § 180 Abs 2, EMRK Art 8, EMRK Art 14, Art 1 BVG über die Rechte von Kindern

Die Regelungen des ABGB über die hauptsächliche Betreuung eines Kindes in einem Haushalt im Fall der Obsorge beider Eltern nach Auflösung der Ehe bzw der häuslichen Gemeinschaft sind nicht verfassungswidrig.

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