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Das Rechtsschutzsystem der EMRK – Reformstand und aktuelle Entwicklungen*)*)Druckfassung des Vortrags, den die Verfasserin am 14.10.2015 vor der Wiener Juristischen Gesellschaft gehalten hat. Die Vortragsform wurde beibehalten.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Gabriele Kucsko-StadlmayerJBl 2015, 746 Heft 12 v. 1.12.2015

Das System der EMRK wird als das effektivste Menschenrechtssystem der Welt bezeichnet. Jeder, der unter die Jurisdiktion eines der 47 Mitgliedstaaten des Europarats fällt, kann seine Rechte direkt beim EGMR durchsetzen. Der Beitritt der jungen Demokratien Süd- und Osteuropas zur EMRK hat dieses System aber seit 1990 an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gebracht. Zur Bewältigung der hohen Beschwerdezahlen hat das 14. Zusatzprotokoll ab 01.07.2010 maßgebliche Verfahrensänderungen bewirkt. Zur nachhaltigen Sicherung der Effektivität des Systems sind jedoch weitere Reformen auf dem Weg. Ein 15. und ein 16. Zusatzprotokoll sollen den EGMR weiter entlasten und den Dialog mit den Gerichten der Vertragsstaaten fördern. Der EGMR steht aber auch im Spannungsfeld der Politik: Oft wird kritisiert, er lasse den Staaten zu wenig Spielraum für eigene rechtspolitische Entscheidungen. Die geplante Erweiterung der EMRK durch Beitritt der EU wurde vom EuGH mit dessen Gutachten 2/13 bis auf weiteres blockiert. Der vorliegende Beitrag berichtet über diese Entwicklungen und den aktuellen Stand des Reformprozesses.

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