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Befugnis zur Vergabe von Sportfischerlizenzen Bestandteil jedes Fischereirechts

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2015, 650 Heft 10 v. 1.10.2015

ABGB § 383, Oö FischereiG § 5 Abs 1

Jedes Fischereirecht, auch das Koppelfischereirecht nach § 5 Abs 1 Oö FischereiG (hier: am Traunsee), umfasst die Befugnis Sportfischerlizenzen zu vergeben. Diese Befugnis kann weder mit dinglicher Wirkung abgetreten, noch ersessen werden.

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