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Mobbing am Arbeitsplatz: Verpflichtung des Arbeitgebers, unverzüglich auf angemessene Weise Abhilfe zu schaffen; Schadenersatz bei Verletzung der Fürsorgepflicht

RechtsprechungOrdentliche Gerichtea. Univ.-Prof. Dr. Rudolf MoslerJBl 2014, 460 Heft 7 v. 1.7.2014

ABGB § 1157, AngG § 18

Die Fürsorgepflicht (§ 1157 ABGB; § 18 AngG) verpflichtet den Arbeitgeber (ArbG) nicht nur dazu, die Arbeitsbedingungen

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