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Amtshaftung bei schlichter Hoheitsverwaltung

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Alrun CohenJBl 2014, 228 Heft 4 v. 1.4.2014

IV. Anspruch auf Unterlassung, Widerruf und Beseitigung?

1. Problemstellung

Ebenso relevant wie die Haftung für Schäden ist eine vorgelagerte Frage des Rechtsschutzes: Inwieweit können Betroffene drohende Schäden im Anwendungsbereich des AHG abwehren?

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