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Maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung eines Sachmangels als geringfügig

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2014, 803 Heft 12 v. 1.12.2014

ABGB § 932

Bei der Beurteilung einer allfälligen Geringfügigkeit eines Mangels ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem der subsidiäre Gewährleistungsanspruch entsteht (hier: Phantomalarme des Totwinkel-Assistenten eines Pkw als geringfügiger Mangel, nachdem alle anderen Mängel behoben wurden).

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