Häberles Schrift versteht sich methodisch als der vom Autor vor über 30 Jahren entwickelten „Verfassungslehre als Kulturwissenschaft“ verpflichtet und bietet zum einen eine umfassende Materialsammlung der Hymnen der Welt. Dabei bleibt aber leider der Ansatz des Vergleichs der Verfassungskulturen ungenutzt, um darzutun, zu erörtern und zu erklären, ob und inwieweit die gewählte Form der Verbindlichkeitserklärung (Verfassung, Gesetz, Staatsakt anderer Qualität, Übung) für ein Verfassungssystem typisch ist.