vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geltendmachung des Deckungskapitals durch einzelnen Wohnungseigentümer

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2013, 510 Heft 8 v. 15.8.2013

§ 933a Abs 1, §§ 1295 ff, 1392 ff ABGB:

§ 933a Abs 1 ABGB erfasst nicht nur die Fälle, dass der Übergeber den Mangel verschuldet hat, sondern auch jene, in denen dem Übergeber vorgeworfen werden kann, den Mangel vor Übergabe schuldhaft nicht beseitigt zu haben. Die Ersatzpflicht folgt also aus der verschuldeten Schlechtleistung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!