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Gleichzeitige Beschäftigung einer größeren Zahl von Personen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2013, 398 Heft 6 v. 15.6.2013

§ 153e StGB:

Strafbarkeit nach § 153e Abs 1 Z 2 StGB setzt voraus, dass gleichzeitig eine größere Zahl illegal erwerbstätiger Personen beschäftigt oder beauftragt wird, worunter ein Richtwert von etwa zehn Personen zu verstehen ist.

OGH 05.07.2012, 13 Os 16/12w (LG Feldkirch 16.09.2011, 16 Hv 81/10h)

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