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Missbräuchliche Bargeldbehebung durch unbefugten Empfänger beim Finanztransfergeschäft

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. Dr. Silvia DullingerJBl 2013, 370 Heft 6 v. 15.6.2013

§§ 1295 ff, 1304 ABGB

§ 502 ZPO:

Die Beurteilung eines Verhaltens als Sorglosigkeit hängt maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab, die einer beispielgebenden Entscheidung des OGH entgegenstehen.

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