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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Beschränkung des Zugangs zur Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare sowie die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde im Zusammenhang mit der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofUniv.-Prof. Dr. Gerhard BaumgartnerJBl 2013, 302 Heft 5 v. 15.5.2013

§ 6 EPG

§§ 26a, 46, 47, 47a, 59a PStG idF BGBl I 135/2009:

Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, verschiedene institutionelle Rahmen für die Verehelichung verschiedengeschlechtlicher Paare einerseits und das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft durch gleichgeschlechtliche Paare andererseits vorzusehen und somit den Zugang zur Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare zu beschränken.

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