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Aufhebung der Wortfolge "bezieht sich jedoch nicht auf Ton- oder Bildaufnahmen und" in § 52 Abs 1 StPO 1975 idF BGBl I 52/2009; Inkrafttreten der Aufhebung mit Ablauf des 31.12.2013.

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 2013, 100 Heft 2 v. 15.2.2013

§ 52 Abs 1, § 54 StPO

Art 89 Abs 2, Art 140 B-VG:

Der Antrag des OLG wird auf Grund von selbst gehegten Bedenken gestellt, wenn auch in Übernahme der Begründung eines Beschlusses des OGH, und ist insofern jedenfalls zulässig.

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