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Per Telefax übermittelte (Sub-)Bürgschaftserklärung formgültig / krisenbedingte Uneinbringlichkeit des Regressanspruchs des Hauptbürgen durch Subbürgschaft besichert

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2013, 663 Heft 10 v. 15.10.2013

§ 1346 Abs 2, § 1354 ABGB

§ 15 EKEG:

Eine vom Bürgen eigenhändig unterschriebene Bürgschaftserklärung, die er dem Gläubiger per Telefax übermittelt, erfüllt die Voraussetzungen des Formgebots des § 1346 Abs 2 ABGB.

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