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Die Vertretung der AG bei Rechtsgeschäften mit dem Vorstand (§ 97 Abs 1 AktG)

AufsätzeRA Hon.-Prof. Dr. Georg Schima, Mag. Valerie ToscaniJBl 2012, 482 Heft 8 v. 1.8.2012

"Der Aufsichtsrat ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit den Vorstandsmitgliedern zu vertreten [und gegen diese die von der Hauptversammlung beschlossenen Rechtsstreitigkeiten zu führen]."

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