§§ 354, 364 Abs 2 und § 523 ABGB
§ 4 Z 2 TierschutzG:
Das Eindringen von Katzen auf das Nachbargrundstück ist nach § 364 Abs 2 ABGB zu beurteilen. Es berechtigt daher dessen Eigentümer nur unter den Voraussetzungen der Ortsunüblichkeit und Wesentlichkeit des