Rechtsprechung
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- Ordentliche Gerichte
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- »Zivilsachen
- Eingriff in die Privatsphäre durch Videokameraattrappe eines Mieters außerhalb des gemieteten (Wohn-)Bereichs
- Beseitigungsanspruch bei unmittelbarer Zuleitung durch überhängende Äste
- Eccher, Keine Dereliktion von schlichten Miteigentumsanteilen an Liegenschaften
- Zur Auslegung einer fideikommissarischen Substitution / Löschung einzelner bereits vorverstorbenen Nacherben aus dem Grundbuch
- Kalb, Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit durch Verweigerung von Bluttransfusionen
- Keine Klagszurückweisung und Überweisung bei Klagsausdehnung über die bezirksgerichtliche Wertgrenze
- Rechtzeitigkeit von falsch adressierten Eingaben im WebERV
- Keine Bindung des Geschäftsherrn an die strafrechtliche Verurteilung seines Gehilfen ohne rechtliches Gehör
- Schiedsvereinbarung infolge Auflösung des vereinbarten Schiedsgerichts undurchführbar
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- »Arbeits- und Sozialgerichtssachen
- Zurechnung der sexuellen Belästigung durch einen Gehilfen der Arbeitgeber-KG / Belästigung eines Behinderten nach Beendigung des Dienstverhältnisses
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- »Strafsachen
- Begründung von Geschworenenurteilen
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- Verwaltungsgerichtshof
- Bescheidverkündung nur unmittelbar nach Verhandlung zulässig
Korrespondenz
- Kletecka, Mietrecht als Hindernis für Investitionen?
Literatur
- Maschke, Schneider, B.: Privatinsolvenz.
- Wielinger, Thienel, R., Schulev-Steindl, E.: Verwaltungsverfahrensrecht.