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Versuch und Vollendung der Abgabenhinterziehung; Doppelverwertungsverbot

LiteraturUniv.-Prof. Dr. Andreas ScheilJBl 2012, 810 Heft 12 v. 1.12.2012

§ 33 Abs 3 lit a FinStrG

§ 32 Abs 2 StGB:

Die aggravierende Wertung des Zusammentreffens mehrerer Finanzvergehen verstößt nicht gegen das - gem § 23 Abs 2 letzter Satz FinStrG auch im Finanzstrafverfahren zu beachtende - Doppelverwertungsverbot des § 32 Abs 2 S 1 StGB. Die Summe der Verkürzungsbeträge, nicht jedoch der Umstand des Zusammentreffens bestimmt die Strafdrohung.

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