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Anfechtung eines "Gläubigerwechsels"; Beweislast für die Nachteiligkeit

RechtsprechungOrdentliche Gerichteo. Univ.-Prof. Dr. Bernhard KönigJBl 2012, 804 Heft 12 v. 1.12.2012

§ 31 Abs 1 Z 2 Fall 1 KO/IO:

Die Anfechtung eines Gläubigerwechsels ist nur dann befriedigungstauglich, wenn der neue Gläubiger zur Deckung seiner (Rückgriffs-)Forderung aus einer besseren Rechtsstellung heraus auf das Vermögen des Schuldners zugreifen kann als der von ihm befriedigte Altgläubiger.

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