(Fortsetzung aus JBl 2012, Heft 11)
F. Unterhaltsabänderung im europäischen Zivilprozessrecht
I. Allgemeines
Unterhaltsentscheidungen, die auf einem Familien-, Verwandtschafts- oder eherechtlichen Verhältnis oder Schwägerschaft beruhen, unterliegen dem sachlichen Anwendungsbereich der EuUntVO148), die seit 18. 6. 2011 anwendbar ist.