Öffentlichkeit ist ein für die Funktionsfähigkeit des demokratischen Verfassungsstaates unverzichtbarer Kommunikationsraum: Sie erlaubt erst die Kontrolle der treuhänderisch für die Allgemeinheit ausgeübten öffentlichen Gewalt, und sie ist nicht nur die Sphäre, in der sich der demokratische Prozess abspielt, sondern auch der Ort, an dem sich die öffentliche Meinung bildet, von der Regierungen abhängen. Nicht zuletzt deshalb unternimmt die Obrigkeit seit jeher Versuche, Öffentlichkeit und öffentliche Meinung zu beeinflussen. Die am Ende des Jahres 2011 kundgemachten Regeln zur Medientransparenz dienen dem Ziel, eben solchen Bemühungen enge Grenzen zu setzen. Durch sie soll der Einsatz öffentlicher Mittel für Werbemaßnahmen zum Zwecke politischer Machterhaltung, wenn schon nicht unterbunden, so doch zurückgedrängt werden. Die gesetzlichen Regeln lassen allerdings wesentliche Aspekte einer komplexen Wirklichkeit außer Acht, bürden den betroffenen Rechtsträgern erhebliche Verwaltungslasten auf und machen zur Gewährleistung eines adäquaten Rechtsschutzes den Rückgriff auf allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze erforderlich.