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Zur-Kenntnis-Gelangen des Verdachts versus Ermittlung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2012, 671 Heft 10 v. 1.10.2012

§§ 91, 191 f und 195 StPO:

Zur-Kenntnis-Gelangen des Verdachts einer Straftat durch eine Anzeige (§ 78 Abs 1, § 80 Abs 1 StPO) ist vom Ermitteln zu unterscheiden: Ersteres verpflichtet zu Letzterem. Ermitteln bedeutet Tätigwerden aufgrund eines zur Kenntnis gelangten Sachverhalts.

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