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Verwaltungsverfahren, Rechtsanwalt als Verhandlungsleiter

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 2011, 611 Heft 9 v. 20.9.2011

§§ 45 und 64 Stmk GemO

§§ 43 und 55 AVG:

Es ist unzulässig, dass der Bürgermeister in einem Verwaltungsverfahren einen Rechtsanwalt zum Verhandlungsleiter bestellt. Der Umstand, dass der Bürgermeister während der ganzen Verhandlung anwesend ist, kann

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