vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prüfung eines Verstoßes gegen die ärztliche Verschwiegenheitspflicht durch Unterbringungsgericht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2011, 605 Heft 9 v. 20.9.2011

§ 34a UbG

§ 54 Abs 2 Z 4 ÄrzteG:

Aus § 34a UbG folgt eine umfassende Kompetenz des Unterbringungsgerichts zur Kontrolle von Rechtseingriffen während der Unterbringung (hier: Verletzung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht); sie ist nicht auf unterbringungsspezifische Maßnahmen beschränkt. Der materielle Prüfungsmaßstab ergibt sich nicht aus § 34a S 1 UbG, sondern aus der jeweiligen "besonderen Vorschrift" (hier: § 54 Abs 2 Z 4 ÄrzteG). Die Subsidiaritätsklausel des § 34a UbG erfasst nur die Eingriffsbefugnis, nicht jedoch die Kontrollkompetenz.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!