vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einziehung von Festplatten und anderen Datenträgern

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Ass. Dr. Farsam SalimiJBl 2011, 470 Heft 7 v. 14.7.2011

§ 26 Abs 1 StGB:

Bei Datenträgern kommt eine Einziehung grundsätzlich dann in Betracht, wenn auf ihnen in Richtung der Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen gefährliche Daten gespeichert sind. Fehlen solche Feststellungen zu einer besonderen Beschaffenheit der eingezogenen Festplatten iSd § 26 Abs 1 StGB und zu einer fehlenden Möglichkeit deren Beseitigung (etwa durch Löschen verpönter Daten), liegt ein Rechtsfehler mangels Feststellungen vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!