§ 871 ABGB:
Veranlassung iSd § 871 Abs 1 erster Fall ABGB bedeutet nach stRsp jedes für die Entstehung des Irrtums ursächliche Verhalten, ohne dass es darauf ankäme, ob der Anfechtungsgegner den Irrtum sorgfaltswidrig veranlasst hat.
§ 871 ABGB:
Veranlassung iSd § 871 Abs 1 erster Fall ABGB bedeutet nach stRsp jedes für die Entstehung des Irrtums ursächliche Verhalten, ohne dass es darauf ankäme, ob der Anfechtungsgegner den Irrtum sorgfaltswidrig veranlasst hat.