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Keine einstweilige Verfügung zur Absicherung des Nichtleistungsrisikos

RechtsprechungOrdentliche Gerichteo. Univ.-Prof. Dr. Bernhard KönigJBl 2011, 333 Heft 5 v. 16.5.2011

§ 381 Z 2 und § 399 Abs 1 Z 4 EO:

Der Anspruch auf Feststellung, nicht verpflichtet zu sein, eine vom Dienstgeber zugewiesene Tätigkeit verrichten zu müssen, kann nicht durch einstweilige Verfügung gesichert werden; die Leistung kann nur auf eigenes Prozessrisiko zurückgehalten werden, ohne die im Fall des Unterliegens eintretenden Verzugsfolgen durch einstweilige Verfügung absichern zu können.

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