vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beschwerden und sonstige Schriftsätze an den VwGH, E-Mail unzulässig

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 2011, 199 Heft 3 v. 14.3.2011

§ 24 VwGG:

Angesichts der besonderen Regelung für Beschwerden und sonstige Schriftsätze im § 24 VwGG kommen nach § 62 Abs 1 VwGG die diesbezüglichen Regelungen im AVG für das Verfahren vor dem VwGH nicht zum Tragen.

Da § 24 Abs 1 VwGG neben den Beschwerden auch die "sonstigen Schriftsätze" erfasst, richtet er sich nicht nur an die beschwerdeführenden Parteien, sondern an alle Parteien eines Verfahrens vor dem VwGH, somit auch an die belangte Behörde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!