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Grundrechtsbeschwerde nach Wegfall der Untersuchungshaft

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred BurgstallerJBL 2011, 124 Heft 2 v. 16.2.2011

§ 1 Abs 1, § 2 Abs 1 und 2 GRBG

Nach Wegfall der Untersuchungshaft ist eine Grundrechtsbeschwerde gegen die Haftentscheidung des OLG zulässig, sofern sich der Beschwerdeführer - wenn auch nicht mehr in Untersuchungshaft, so doch weiterhin - in Haft befindet.

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