vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Organaußenhaftung für Anlegerschäden*)*)Aktualisierte und erweiterte Fassung eines Vortrags, den der Autor im Rahmen des Seminars der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz für absolvierte Juristinnen und Juristen in Traunkirchen am 27.9.2010 gehalten hat.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Friedrich RüfflerJBL 2011, 69 Heft 2 v. 16.2.2011

Im Zuge der Liquidation von Anlegerschäden stellt sich immer wieder die Frage, unter welchen Voraussetzungen Geschädigte auch unmittelbar auf Organmitglieder zugreifen können. Grundsätzlich haften Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nur im Innenverhältnis gegenüber "ihrer" Gesellschaft. Eine Haftung unmittelbar gegenüber geschädigten Anlegern bedarf deshalb eines besonderen Verpflichtungsgrundes, der wie auch sonst auf deliktischer oder (vor)vertraglicher Grundlage beruhen kann. Der Beitrag soll nicht nur einen Überblick über mögliche, in vielen verschiedenen Gesetzen verstreute Anspruchsgrundlagen bieten, sondern diese auch systematisieren, soweit erforderlich vertieft analysieren, zu Streitfragen Stellung nehmen und - aus Sicht des Autors - Fehlentwicklungen korrigieren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte