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Beschleunigungsgebot in Haftsachen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2011, 62 Heft 1 v. 25.1.2011

§§ 9 und 177 StPO:

Unabhängig von der Frage der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft ist das Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt, wenn die Gerichte nicht iSd § 177 Abs 1 StPO alles ihnen Mögliche zur Abkürzung der Haft unternommen haben.

Seite 62


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