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Normale Bodenbeschaffenheit als stillschweigend zugesagte, vom Gewährleistungsausschluss nicht erfasste Eigenschaft

RechtsprechungOrdentliche Gerichtea. Univ-Prof. Dr. Peter BydlinskiJBl 2011, 40 Heft 1 v. 25.1.2011

§§ 914 f, 922 f, 929 und 932 ABGB:

Beim Erwerb eines Einfamilienhauses ohne Hinweis auf eine besondere Bodenbeschaffenheit kann im Allgemeinen ein natürlich gewachsener Untergrund erwartet werden (hier: Bau auf einer mit Bauschutt angefüllten ehemaligen Schottergrube).

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