vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die EU-Außenkompetenzen im Schnittpunkt von Europarecht, Völkerrecht und nationalem Recht*)*)Dieser Beitrag beruht auf einer stark gekürzten Fassung einer Vorarbeit des Autors (Vranes, Gemischte Abkommen und die Zuständigkeit des EuGH. Grundfragen und neuere Entwicklungen in den EU-Außenbeziehungen, EuR 2009, 44-79), die insb mit Blick auf den Vertrag von Lissabon aktualisiert und um die im letzten Abschnitt enthaltenen Fallstudien erweitert wurde.

Aufsätzea. Univ.-Prof. Dr. Erich Vranes, LL.M.JBl 2011, 11 Heft 1 v. 25.1.2011

Diese Arbeit zeigt, dass das System der Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten in den Außenbeziehungen wesentlich durch den rechtlichen Grundgedanken der Verhinderung von Normkonflikten geprägt ist. Dieser Grundgedanke erklärt beispielsweise mit, warum bestimmte Kompetenzen als ausschließliche definiert sind bzw wann geteilte (ehemals konkurrierende) Kompetenzen in ausschließliche umschlagen. Dieser systembildende Aspekt ist auch tragend für die Reichweite der Zuständigkeit des EuGH für internationale Abkommen und für die Beantwortung der Frage, inwieweit diese judizielle Kompetenz den Zugang zu konkurrierenden (internationalen) Gerichten ausschließt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte