§ 391 ZPO
§ 1438 ABGB:
Die Prozesserklärung, eine bestimmte Forderung werde "der Kompensandoforderung aufrechnungsweise entgegengehalten", stellt eine prozessuale Gegenaufrechnung dar, die jedenfalls unzulässig ist.
§ 391 ZPO
§ 1438 ABGB:
Die Prozesserklärung, eine bestimmte Forderung werde "der Kompensandoforderung aufrechnungsweise entgegengehalten", stellt eine prozessuale Gegenaufrechnung dar, die jedenfalls unzulässig ist.