§ 1 AHG
§ 40 Abs 1 BDG:
Liegt ein aktiver Eingriff in ein fremdes Rechtsgut nicht vor, besteht kein Anlass dafür, dem Beklagten im Amtshaftungsprozess den Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens zu versagen.
§ 1 AHG
§ 40 Abs 1 BDG:
Liegt ein aktiver Eingriff in ein fremdes Rechtsgut nicht vor, besteht kein Anlass dafür, dem Beklagten im Amtshaftungsprozess den Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens zu versagen.