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Entgeltlichkeit des Pflichtteilsverzichts gegen Abfindung

RechtsprechungOrdentliche GerichteGabriel KoglerJBl 2010, 440 Heft 7 v. 12.7.2010

§§ 551, 767, 917, 938 und 1405 ABGB

§ 1 Abs 1 lit d NotAktG:

Ein Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung (hier: Übertragung einer Grundfläche) ist als entgeltliches Geschäft und nicht als Schenkung zu werten. Seine Wirksamkeit ist ungeachtet einer unrichtigen Bezeichnung nicht von der Erfüllung der für Schenkungen geltenden Formerfordernisse abhängig.

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