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Bestandverträge in Einkaufszentren - Gedanken zur Rechtssicherheit

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Michael GruberJBl 2010, 409 Heft 7 v. 12.7.2010

Der Verfasser hat 2008 einen rechtspolitischen Vorschlag des Inhalts unterbreitet, Bestandverträge in Einkaufszentren aus dem MRG auszunehmen (Vollausnahme nach § 1 Abs 2 MRG)1)1)Gruber, Bestandverträge in Einkaufszentren - Rechtsdogmatik und Rechtspolitik, in: Gruber (Hrsg), Agglomerationseffekte und Bestandverhältnisse in Einkaufszentren (2008) 53 (99). Mein Vorschlag beinhaltet die Einführung einer neuen Z la in § 1 Abs 2 MRG (die bisherige Z la würde dann Z 1b), die wie folgt lauten soll: "[In den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fallen nicht …] la. Bestandverträge in einem Einkaufszentrum, das ist eine wirtschaftliche Einheit von ausschließlich zu Geschäftszwecken genutzten Gebäuden und Liegenschaften mit einem Zentrums-Management, in (auf) denen überwiegend Handels- und Dienstleistungsgewerbe betrieben werden.". Grundlage dieses Vorschlages war eine handelswissenschaftliche Untersuchung, die empirisch nachweist, dass ein Einkaufszentrum spezifische Agglomerationseffekte generiert und somit als eigener Betriebstyp zu qualifizieren ist2)2)Schnedlitz/Teller, Das Einkaufszentrum als Agglomerationsklasse - begriffliche Diskussion und empirische Evaluierung von Agglomerationseffekten, in: Gruber (Hrsg), Agglomerationseffekte und Bestandverhältnisse in Einkaufszentren (2008) 1 (47).. Aus juristischer Sicht ist das Einkaufszentrum damit ein Unternehmen, das verpachtet wird - dies entsprach bis 2006 ständiger Rechtsprechung. Die jüngste Rechtsprechung des OGH geht allerdings in die gegenteilige Richtung, eine Lösung kann daher nur der Gesetzgeber herbeiführen.

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