vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wiederverheiratung nach nicht anerkennungsfähiger Ehescheidung im Ausland

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 376 Heft 6 v. 14.6.2010

§§ 24, 45 EheG:

Wird die ausländische Entscheidung über die Auflösung der Vorehe nicht anerkannt, hat dies gem § 45 EheG nur dann die Nichtigkeit der neuen Ehe zur Folge, wenn beide Gatten der neuen Ehe von der fehlenden Anerkennungsfähigkeit dieser Entscheidung wussten. Ansonsten ist die neue Ehe nicht als Doppelehe nichtig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!