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Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug trotz Stundung und Übergabe der Ware seit Inkrafttreten des HaRÄG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 184 Heft 3 v. 22.3.2010

§ 918 ABGB

Art 8 Nr 21 4. EVHGB:

Die 4. EVHGB, somit auch deren Art 8 Nr 21, ist gem Art XXIX HaRÄG mit Ablauf des 31. 12. 2006 außer Kraft getreten und ist auf Sachverhalte, die sich nach diesem Zeitpunkt ereignet haben, nicht anzuwenden. Durch die Aufhebung von Art 8 Nr 21 4. EVHGB ist diese Norm als Grundlage für eine (ohnehin umstrittene) Analogie im bürgerlichen Recht weggefallen.

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