Anhand eines praktischen Falles werden die Notwehrbefugnisse zur Abwehr von Angriffen gegen das Vermögen diskutiert. Eine grundlegende Differenzierung erfolgt zwischen den Befugnissen von Polizei und Privaten, wobei hinsichtlich der Polizei neben der Regelung des StGB auch das Waffengebrauchsrecht zur Sprache kommt. Gerichtsurteile, welche die Befugnisse der Polizei zu weitgehend einschränken und den Bürger mit seinen Notwehrbefugnissen gleichsam alleinlassen, erfahren grundlegende Kritik. Verfassungsrechtliche und rechtspolitische Überlegungen runden die zunächst auf einfachgesetzlicher Basis erzielten Ergebnisse ab.