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Rechtsmissbräuchliches Horten von Urlaub

RechtsprechungArbeits- und SozialgerichtssachenJBl 2010, 125 Heft 2 v. 18.2.2010

§ 2 Abs 2, § 4 UrlG

§ 9 UrlG aF:

Das "Horten von Urlaub" ist nach den Intentionen des UrlG - auch nach Aufhebung des § 9 UrlG aF - verpönt. Der Nichtabschluss der Urlaubsvereinbarung durch den Arbeitnehmer steht aber seither im Allgemeinen nur mehr unter der "Sanktion" der Verjährung des Urlaubsanspruchs nach § 4 Abs 5 UrlG.

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