vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Irrtümlich erteilte Rechtskraftbestätigung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 122 Heft 2 v. 18.2.2010

§ 7 Abs 3 EO:

Eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit ist nach § 7 Abs 3 EO von dem Gericht, das sie erteilt hat, von Amts wegen oder auf Antrag eines Beteiligten durch Beschluss aufzuheben. Diese Bestimmung ist auf Fälle, in denen (nur) eine Rechtskraftbestätigung gesetzwidrig oder irrtümlich erteilt wurde, analog anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!