Der Beitrag vergleicht die beiden konkurrierenden Vorschläge zur Reform des österreichischen Schadensersatzrechts und arbeitet die jeweils überzeugenden Vorschläge ebenso wie die Versäumnisse heraus. Einbezogen werden zudem die vorliegenden Entwürfe für ein gemeinsames europäisches Schadensersatzrecht. Überdies wird auf die heftig umstrittene Verwendung des beweglichen Systems als legistische Technik eingegangen.