Seit der Wiedereinführung der Geschworenengerichte nach dem Kriege laufen die Debatten um eine Reform auf dieselben Argumente hinaus. Das Ergebnis ist Geschmackssache. In letzter Zeit ist jedoch das Fehlen der Begründung des Wahrspruchs immer mehr in den Vordergrund der Kritik getreten, unterstützt von einem Urteil des EGMR vom Januar 2009. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, Abhilfe zu schaffen. Diese Abhandlung befasst sich damit, wie das am besten geschehen soll.