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Pfandrecht des Rechtsanwalts an Kostenersatzforderung und Aufrechnung nach Zahlungsverlangen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 717 Heft 11 v. 23.11.2010

§ 1438 ABGB

§ 19a RAO:

Ein Kostenschuldner kann auch nach dem Zahlungsverlangen des Rechtsanwalts (§ 19a Abs 4 RAO) mit einer Gegenforderung aufrechnen, die noch vor der betriebenen Kostenforderung entstand und fällig wurde. Die noch nicht eingetretene Fälligkeit der Kostenforderung im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung steht einer Aufrechnung nicht entgegen.

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