Dieser Beitrag greift den alten zivilrechtlichen Streit um den sog Versionsanspruch auf, also die Frage, ob etwa dem Verkäufer oder Werkunternehmer nach § 1041 ABGB ein Anspruch gegen einen Dritten zustehen kann, dem die Leistung letztlich zugute gekommen ist. Zu diesem Zweck werden die wirtschaftlichen Interessenlagen der beteiligten Parteien herausgearbeitet und jenen Zwecken gegenübergestellt, die mit der Lehre vom Versionsanspruch erreicht werden sollen.