§§ 116 f und 120 ASVG:
Ein Spitalsaufenthalt zur Abklärung des Grades und der Ursachen einer Intoxikation kann als erstattungspflichtige Krankenbehandlung anzusehen sein, auch wenn sich dabei herausstellt, dass nur eine "mäßige Alkoholisierung" (1,5 Promille bei einer Minderjährigen) vorlag.