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Streitiger Rechtsweg für Eigentumsfreiheitsklagen zwischen Miteigentümern

RechtsprechungZivilsachenJBl 2009, 449 Heft 7 v. 1.7.2009

§§ 523 und 838a ABGB:

Soweit eine Streitigkeit zwischen Miteigentümern über die Benutzung der gemeinsamen Sache sich als Eigentumsfreiheitsklage wegen rechtswidrigen Eingriffs in das eigene Anteilsrecht darstellt, ist sie vom Anwendungsbereich des § 838a ABGB auszunehmen und weiterhin dem streitigen Verfahren vorbehalten.

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