Art 133 Z 1, Art 138 Abs 1 lit b und Art 144 Abs 2 B-VG;§ 46 VfGG;§ 34 VwGG:
Nicht immer, wenn der VfGH die Behandlung einer Beschwerde - etwa mangels Aussicht auf Erfolg - ablehnt und der VwGH die an ihn abgetretene Beschwerde wegen Unzuständigkeit zurückweist oder das Verfahren wegen nicht behobener Mängel einstellt, liegt auch ein negativer Kompetenzkonflikt zwischen VfGH und VwGH vor. Abweichen von Vorjudikatur.