§ 292 ASVG:
Eine vom unterhaltsberechtigten Ehegatten bezogene Ausgleichszulage (§ 292 Abs 1 ASVG) ist wegen ihres subsidiären sozialhilfeähnlichen Charakters kein unterhaltsminderndes Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten (Abkehr von 7 Ob 531/93), rechtfertigt also nicht eine Unterhaltsherabsetzung.