§ 879 Abs 3 ABGB
§ 6 Abs 1 Z 3 KSchG:
Eine Bestimmung in Bank-AGB, wonach der Zugang von Erklärungen der Bank am ersten Bankarbeitstag nach der Bereitstellung zur Abholung am Bankschalter oder der Einräumung der Abfragemöglichkeit am Auszugsdrucker erfolgt, verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 3 KSchG.